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2026: Das ist neu in der Bau- und Immobilienbranche




Foto: © Murali Nath, Pixabay

Im neuen Jahr gibt es wieder viele neue Regeln zu beachten. Die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) bringt Veränderungen mit sich, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird verschärft und an Wärmepumpen werden höhere Anforderungen gestellt. Die Neuerungen im Einzelnen: 

• Bis Mai 2026 muss die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht umgesetzt werden. Die Bundesregierung strebt daher eine Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) an, das einfacher, technologieoffener und flexibler werden soll. Umstritten ist die Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. 

• Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll gekürzt werden. Die Einsparung betrifft vor allem die Förderung von Wohngebäuden. 

• Einzelmaßnahmen wie die Dämmung eines Hauses, der Austausch der Fenster oder der Heizung sollen hingegen verstärkt gefördert werden. Auch das altersgerechte und barrierefreie Umbauen von Wohngebäuden soll stärker in den Fokus rücken. Geplant ist zudem ein Förderprogramm für Ladestationen in Mehrparteienhäusern.

• Der CO2-Preis für das Heizen mit Gas und Öl wird deutlich steigen. Dadurch können sich die Energiekosten um bis zu 1,55 Cent pro Kilowattstunde bei Gas und um bis zu 20,70 Cent pro Liter Öl erhöhen.

• Für neu installierte Photovoltaik-Anlagen soll es keine feste Einspeisevergütung mehr geben. Stattdessen könnten Alternativen für kleine PV-Anlagen eingeführt werden. Das sogenannte Energy-Sharing soll unter Nachbarn ab Juli 2026 erlaubt sein. 

• Die letzte Übergangsfrist der Bundes-Immissionsschutzverordnung endet. Holzöfen und Kamine, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden, sind nur noch erlaubt, wenn sie die vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte einhalten.

• Schornsteinfeger müssen ab 2026 keine Aufkleber mehr auf älteren Heizungsanlagen anbringen, die deren Energieeffizienzklasse anzeigen. 

• Städte müssen bis Mitte 2026 Wärmepläne vorlegen, die die zukünftige Wärmeversorgung festlegen.

• Bis Ende 2026 müssen in Immobilien mit zentralen Heizungen Zähler nachgerüstet werden, die nicht fernablesbar sind.

• Ab 2026 gelten außerdem strengere Lärmgrenzwerte für den Einbau neuer Wärmepumpen.