Neue KfW-Förderung: „Jung kauft Alt“

Familien, die eine ältere Immobilie kaufen und darin wohnen möchten, können ab sofort die neue KfW-Förderung "Jung kauft Alt" beantragen. Für die energetische Sanierung haben sie viereinhalb Jahre Zeit.

Ab sofort können Familien und Alleinerziehende die neue KfW-Förderung für den Kauf von sanierungsbedürftigen Häusern und Wohnungen beantragen. Bei dem Förderprogramm "Jung kauft Alt", das sich an Familien richtet, handelt es sich um zinsgünstige Kredite. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen ist begrenzt. Bei einem minderjährigen Kind darf es maximal 90.000 Euro im Jahr betragen, für jedes weitere Kind steigt die Einkommensgrenze um 10.000 Euro. Gefördert wird der Kauf eines Hauses oder einer Wohnung zur Selbstnutzung, für das man einen Energieausweis der Klassen F, G und H vorlegen kann. Laut Bundesbauministerium trifft das auf 45 Prozent aller Immobilien in Deutschland zu. Förderfähig sind die gesamten Ausgaben für Kauf inklusive der Grundstückskosten. Nicht gefördert werden Kaufnebenkosten wie Grunderwerbssteuer, Maklerprovision oder Notarkosten. 

Wichtig ist, dass die Immobilie von der Familie mindestens fünf Jahre selbst bewohnt wird. Der Kauf von Ferienwohnungen oder Gartenhäusern kann zum Beispiel über das Programm nicht gefördert werden.

Die wichtigsten Programmdetails im Überblick:

  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentum von selbstgenutztem Wohnraum erwerben, bei denen mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt und deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen max. 90.000 EUR bei einem Kind beträgt, zuzüglich 10.000 EUR je weiteres Kind.
  • Die zu erwerbende Wohnimmobilie muss zum Zeitpunkt der Antragstellung gemäß eines Energiebedarfs- oder verbrauchsausweises in die Energieeffizienzklasse F, G oder H eingestuft sein.
  • Die Kredite im Produkt „Jung kauft Alt“ können Kunden, wie bei KfW-Förderkrediten üblich, bei ihren Hausbanken beantragen.
  • Förderfähige Kosten sind der Kaufpreis inklusive Grundstückskosten. Die maximale Höhe des Kreditbetrags hängt ab von der Anzahl der im Haushalt wohnenden minderjährigen Kinder. Bei einem Kind können bis zu 100.000 EUR beantragt werden, bei zwei Kindern bis zu 125.000 EUR und ab drei Kindern bis zu 150.000 EUR. Es sind Kreditlaufzeiten ab sieben und bis 35 Jahre möglich, die Zinsen können je nach Laufzeitvariante für maximal 20 Jahre festgeschrieben werden. Das Programm „Jung kauft Alt“ ist kombinierbar mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm (www.kfw.de/124)
  • Antragstellende verpflichten sich, die erworbene Bestandsimmobilie binnen 54 Monaten ab KfW-Förderzusage energetisch mindestens auf das Niveau eines „Effizienzhauses 70 EE“ zu sanieren. Für die Sanierung können zusätzlich z.B. zinsgünstige Kredite und Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) genutzt werden, wie etwa die KfW-Heizungsförderung für den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung (www.kfw.de/458), oder die BEG-Wohngebäude-Kredite der KfW (www.kfw.de/261).