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Energie bleibt brisantes Thema in Gegenwart und Zukunft





Bild: © minka2507, Pixabay

Nicht erst der Krieg im Nahen Osten macht nochmals deutlich: Das Thema Energie bleibt brisant – für alle Bürger, aber ganz besonders für Immobilieneigentümer, die maßgeblich mit darüber entscheiden, wie die Energiewende im Gebäudesektor gelingen kann. 

Die Entscheidungsfreudigkeit war zuletzt deutlich eingeschränkt. Immobilieneigentümer waren verunsichert, worauf sie setzen sollten: Fernwärme, Wärmepumpe, Photovoltaik, Gas, Öl oder ganz andere Systeme? Das noch von der Vorgängerregierung initiierte Gebäudeenergiegesetz (GEG), im allgemeinen Sprachgebrauch Heizungsgesetz genannt, stieß auf heftigen Widerstand und bremste den Heizungstausch. Abhilfe soll das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GEG) schaffen, dessen Eckpunkte jüngst vorgelegt wurden. Danach haben die Immobilieneigentümer wieder mehr Gestaltungsfreiheit und dürfen neue Öl- oder Gasheizungen ohne die umstrittene 65-Prozent-Regel einbauen. Aber ist das auch auf längere Sicht vernünftig? 

Was passiert als Nächstes: Die Bundesregierung will Anfang April einen Gesetzentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) beschließen. Das neue Gesetz soll noch vor dem 1.7.2026 in Kraft treten. Gleichzeitig läuft die kommunale Wärmeplanung. Das ist ein verbindliches Konzept für Städte, um die Wärmeversorgung bis spätestens 2045 auf erneuerbare Energien umzustellen. Großstädte über 100.000 Einwohner müssen den Plan bis 30. Juni 2026 vorlegen, kleinere Städte bis 30. Juni 2028.

Bereits in diesem Sommer werden viele Immobilieneigentümer verbindliche Informationen bekommen, die ihnen die Entscheidung erleichtern. Eine Studie des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE und des Öko-Instituts wertete erstmals 113 kommunale Wärmepläne für 223 Kommunen aus dem ganzen Bundesgebiet aus. 

Die Ergebnisse zeigen: Größere Städte setzen deutlich stärker auf Wärmenetze. In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern liegen die geplanten Anteile der leitungsgebundenen Wärmeversorgung für 2045 zwischen 47 und 82 Prozent. Kleinere Kommunen im ländlichen Raum verfolgen hingegen häufig dezentrale Strategien. Mitentscheidend für die Attraktivität der Fernwärme werden die Novellierung der Fernwärmeverordnung und der Wärmelieferverordnung sein.