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Neue Gesetze im Energiebereich





Foto: © Pexels, Pixabay

Die Bundesregierung hat wichtige Vorhaben im Energiebereich auf den Weg gebracht. Neben dem Kohlendioxid-Speichergesetz und der Vereinfachung des Vergaberechts soll etwa die Genehmigung von Windenergieanlagen auf See und von Stromnetzen beschleunigt werden. Darüber hinaus sollen der Verbraucherschutz gestärkt und Unternehmen sowie Verbraucher entlastet werden.

Mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage wird ein Vorhaben des Koalitionsvertrags und des Sofortprogramms umgesetzt. Dadurch werden alle Endkunden, Großunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen entlastet. Das betrifft rund 99 Prozent der Unternehmen und alle Verbraucher, die Gas beziehen. Bei einer Umlagehöhe von zuletzt 2,89 Euro pro Megawattstunde beträgt die Entlastung für einen Vierpersonenhaushalt je nach Verbrauch circa 30 bis 60 Euro pro Jahr. 

Das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sieht folgende Maßnahmen vor: • Planfeststellungsverfahren für Wärmeleitungen werden beschleunigt und damit den Gas- und Wasserstoffleitungen gleichgestellt. Dadurch wird die Wärmeplanung für Kommunen und Städte durch ein zügiges Genehmigungsverfahren gestärkt und flankiert. • Der Bau von Großwärmepumpen wird beschleunigt. Sie nutzen Erdwärme, Wärme aus Gewässern, Umluft, Abwasser oder Abwärme von Industrieanlagen oder Rechenzentren. • Das Genehmigungsverfahren für Wärmespeicher wird klar geregelt, wodurch eine in der Praxis herrschende Unsicherheit ausgeräumt wird. • Gleichzeitig werden die Verfahren digitalisiert und beschleunigt. Unter anderem wird für die Behörden eine verbindliche Frist für die Erteilung der Genehmigung eingeführt.

Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften (EnWG-Novelle 2025) soll Rückenwind für die Digitalisierung geben. Als Folge der Energiekrise werden Vorschriften geschaffen, die Stromlieferanten die Haushaltskunden beliefern, verpflichten, sich gegen Preisrisiken abzusichern. Große Belastungen von privaten Haushalten bei übermäßigen, nicht marktgetriebenen Preissprüngen wie in der Energiepreiskrise 2022/2023 wird damit vorgebeugt.