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Neues zur Grundsteuer vom Bundesfinanzhof



Foto: © Simon, Pixabay

Die Grundsteuer nach neuem Recht wurde erstmals ab dem 1. Januar 2025 erhoben. Zuvor mussten alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden, was mit großem Aufwand und unter direkter Beteiligung aller Immobilieneigentümer geschah. Die Art der Umsetzung rief heftige Kontroversen hervor. Jetzt liegt das Urteil des Bundesfinanzhofs vor.

Die Grundsteuer (GrSt) ist eine Steuer auf Grundeigentum in Deutschland. Sie ist vom Eigentümer zu zahlen und kann auf die Mieter:innen umgelegt werden. Die Grundsteuer ist eine bedeutende Einnahmequelle der Kommunen. Aufgrund erheblicher Bedenken gegen das neue Verfahren sind derzeit Klagen bei verschiedenen Gerichten anhängig. 

In den Grundsteuerverfahren hat der Bundesfinanzhof (BFH) das Bundesmodell vollumfänglich bestätigt und die Klagen abgewiesen. Damit bleiben die umstrittenen Bewertungsregeln und die auf ihrer Grundlage erlassenen Bescheide vorerst rechtlich bestehen, wie Haus & Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) mitteilen. Beide Verbände kündigten daraufhin an, gemeinsam eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht zu unterstützen. 

„Die neue Grundsteuer ist für viele Bürger komplexer, teurer und ungerechter geworden. Wir werden deshalb die verfassungsrechtliche Prüfung der Grundsteuer in Karlsruhe vorantreiben“, kündigt Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, an. BdSt-Präsident Reiner Holznagel betont: „Viele Steuerzahler erleben die Reform als XXL-Belastung. Wenn der Bundesfinanzhof (BFH) hier keine Grenzen setzt, sollte das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob das Bundesmodell mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist. Darum werden wir gemeinsam Verfassungsbeschwerde einlegen.“ 

Die Verbände verweisen auf erhebliche Mehrbelastungen in zahlreichen Städten und Gemeinden, obwohl die Reform politisch als aufkommensneutral angekündigt worden war. Zugleich kritisieren sie die starke Abhängigkeit von Bodenrichtwerten und pauschalierten Nettokaltmieten, die insbesondere Objekte in gefragten Lagen massiv verteuern.