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„Bau-Turbo“ – Bundesrat stimmt zu




Foto: © Florian Kurz, Pixabay

Jetzt hat auch der Bundesrat dem „Bau-Turbo“ zugestimmt. Damit können Städte und Gemeinden künftig schneller grünes Licht für den Wohnungsbau geben. Auf diese Weise soll der Wohnungsbau angekurbelt werden und mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden.

In Deutschland fehlen insbesondere in den wirtschaftlich starken Städten Wohnungen. Laut einer aktuellen Schätzung des Pestel-Instituts sind es allein in Westdeutschland mittlerweile 1,2 Millionen Wohnungen – und damit deutlich mehr als bisher angenommen. Die Zahl der erteilten Baugenehmigungen ist seit 2023 stark rückläufig. Der Wohnungsmangel hemmt inzwischen sogar die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands. 

Mit dem „Bau-Turbo“ will Bundesbauministerin Verena Hubertz für mehr Tempo sorgen. „Wir brauchen schnell mehr bezahlbaren Wohnraum. Die Neuregelung ermöglicht es Gemeinden, das Planen und Genehmigen wesentlich zu beschleunigen. Das spart Zeit und Kosten“.

Die neue Sonderregelung in § 246e des Baugesetzbuches und weitere damit verbundene Neuregelungen ermöglichen weitreichende Abweichungen vom Bauplanungsrecht. Das heißt, dass Städte und Gemeinden selbst entscheiden können, ob und in welchem Umfang sie diese nutzen. 

Zu den Neuregelungen gehört: Städte und Gemeinden können auf die Aufstellung eines Bebauungsplans verzichten. Bauanträge gelten nach Ablauf von drei Monaten als genehmigt, sofern die Behörde den Antrag in dieser Zeit nicht ablehnt. Diese Sonderregelung soll bis Ende 2030 befristet gelten. Das Bundesbauministerium wird die Wirksamkeit dieser Regelungen bis Ende 2029 evaluieren und dabei vor allem prüfen, ob sie zur Schaffung neuen Wohnraums beitragen. Die neue Sonderregelung ermöglicht es, schneller neue Wohnungen zu bauen, Wohngebäude zu erweitern und aufzustocken sowie Gebäude in Wohnraum umzuwidmen, beispielsweise Gewerbeflächen und -gebäude. 

Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf wurde vom Bundestag mit Anpassungen angenommen und auch der Bundesrat hat das Gesetz im zweiten Durchgang gebilligt. Es tritt zum überwiegenden Teil am 1. Januar 2027 in Kraft.