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Der Glasfaserausbau ist in Deutschland sehr unterschiedlich fortgeschritten. In Städten, in denen viele Menschen in Mehrfamilienhäusern leben, ist die Glasfaserversorgung noch nicht optimal. Eine maßgebliche Rolle spielen die Netze innerhalb der Häuser, denn das Internet ist nur dann superschnell, wenn die Glasfaserleitungen bis in die Wohnungen verlegt werden.
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS ) hat Anfang Juli 2025 einen neuen Bericht zum Stand des Glasfaserausbaus in Deutschland vorgelegt. Demnach wurde die Versorgung der privaten Haushalte innerhalb von zwei Jahren bis Mitte 2024 auf rund 35,7 Prozent nahezu verdoppelt. Der Großteil der Haushalte ohne Glasfaserversorgung liegt in städtischen (15,1 Millionen) und halbstädtischen Gemeinden (8,9 Millionen). In ländlichen Gebieten sind noch 2,9 Millionen Haushalte unversorgt.
Der Ausbau der Telekommunikationsnetze soll erheblich beschleunigt werden. Dazu BMDS Bundesminister Dr. Karsten Wildberger: „Leistungsfähige, souveräne und resiliente Telekommunikationsnetze sind ein Standortfaktor in der digitalen Welt. Mit der Festlegung des überragenden öffentlichen Interesses machen wir Tempo beim Netzausbau.“ Um ein solches Interesse festzulegen, muss das Telekommunikationsgesetz (TKG) geändert werden. Das BMDS hat dazu das „Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den TK-Netzausbau“ vorgelegt, welches vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Die bis zum 31.12.2030 befristete Regelung umfasst sowohl den Ausbau von Glasfaser- als auch von Mobilfunknetzen. Den Gesetzentwurf finden Sie unter: bmds.bund.de/tkg.
Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW kritisiert das Vorhaben, da es eine exklusive Anbindung durch einzelne Netzbetreiber ermöglichen und die freie Anbieterwahl für Mieter einschränken könnte. Eine faktische Monopolstellung einzelner Unternehmen könnte sich negativ auf die Preisgestaltung auswirken. Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, Telekommunikationsunternehmen für eine Übergangszeit ein Vorrecht beim Ausbau in Mehrfamilienhäusern einzuräumen. Demnach könnten Hauseigentümer die Verlegung von Glasfaserleitungen innerhalb von Gebäuden nur noch aus triftigen Sachgründen ablehnen.





