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Der Bundestag hat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz noch am selben Tag zu. Damit setzt die Bundesregierung wesentliche Vorgaben der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) in deutsches Recht um und schafft einen neuen ordnungsrechtlichen Rahmen im Gebäudesektor.
Nach scheinbar endlosen Diskussionen ging am Ende alles erstaunlich schnell. Mit dem GModG bekennt sich die Bundesregierung klar zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor und verpflichtet sich zu deren Umsetzung. Die Öffnung des Gesetzes für fossile Heizungsoptionen gibt jedoch Anlass zur Sorge.
Die Einschätzungen der Fachverbände und -gremien gehen weit auseinander. Der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA begrüßt die Änderungen, gibt jedoch zu bedenken: „Höhere gesetzliche Anforderungen ohne ausreichende und planbare Förderkulisse werden Investitionen bremsen statt beschleunigen.“ Aus Sicht des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen enthält das Gesetz wichtige Fortschritte, lässt jedoch zentrale Fragen zur Planungssicherheit im Gebäudebestand weiterhin offen. Der VDIV Deutschland sieht zentrale Praxisforderungen aufgegriffen und bewertet den Beschluss deshalb als gutes Signal: Eigentümer, Immobilienverwaltungen und Fachunternehmen wüssten nun endlich wieder, woran sie sich orientieren können. Ganz anders reagiert die Deutsche Umwelthilfe. Sie bezeichnet das Gesetz als katastrophal und bereitet eine Verfassungsklage vor. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) kritisiert zudem die kurzfristige Umstellung der BEG-Förderung: „Wohnungsbau und Sanierung brauchen Verlässlichkeit.“
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen für die Heizungsförderung sowie für die Sanierung von Wohngebäuden. Besonders gravierend ist das geplante Abschmelzen der förderfähigen Kosten bei Effizienzmaßnahmen in Mehrfamilienhäusern. Künftig sollen für die erste Wohneinheit nur noch 28.000 Euro (bisher 30.000 Euro), für die zweite bis sechste Wohneinheit jeweils 15.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit lediglich 8.000 Euro förderfähig sein. Damit verliert die Förderung bei großen Mehrfamilienhäusern und umfangreichen Wohnungsbeständen erheblich an Wirkung.





