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Förderung für neue Fenster, Türen und Fassaden


Foto: © Lecreusois, Pixabay

Nach diesem ausgeprägten Winter rückt das Thema Gebäudesanierung wieder mehr in den Fokus. Für Eigentümer, die in neue Fenster, Türen oder Fassaden investieren wollen, stehen staatlichen Fördermittel zur Verfügung. 

Auch wenn die Vielzahl der Programme unübersichtlich erscheint, folgt die Förderung einer klaren Systematik: Für Maßnahmen an der Gebäudehülle stehen Zuschüsse, zinsgünstige Kredite oder steuerliche Vorteile zur Verfügung. Neue Fenster und Türen sowie die Dämmung der Außenwände und Dächer zählen zu den wirksamsten Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs. 

Entsprechend gilt bei Sanierungen die fachliche Grundregel, die Gebäudehülle und die Heiztechnik gut auf einander abgestimmt zu erneuern. Solange über Fenster, Fassade oder Dach unnötig Wärme verloren geht, zahlt sich die Investition in eine moderne Heizanlage nicht aus. Neben der Energieeinsparung verbessert eine gut gedämmte Gebäudehülle zudem den Wohnkomfort, etwa durch gleichmäßigere Raumtemperaturen und weniger Zugluft.

Die wichtigsten Bundesförderprogramme sind auch 2026 fortgeführt worden. Dazu zählen insbesondere die KfW-Programme für den klimafreundlichen Neubau sowie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Sanierungen und Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden. Auch spezielle Programme wie „Wohneigentum für Familien“ oder „Jung kauft Alt“ bleiben bestehen. Bei der steuerlichen Förderung nach § 35c EStG für energetische Maßnahmen gibt es keine Änderungen.

Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gewährt der Staat einen direkten Zuschuss in Höhe von 15 Prozent der Investitionskosten. Zusätzlich können Eigentümer weitere fünf Prozent Zuschuss erhalten, wenn sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorlegen, der weitere Maßnahmen aufzeigt. Der Berater muss in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführt sein. Eigentümer, die für ein Einzelprojekt einen direkten Zuschuss nach BEG erhalten, können für die restlichen Kosten einen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro beantragen. Beträgt das zu versteuernde Jahreseinkommen weniger als 90.000 Euro, sind die Zinsen besonders günstig.